Macht Whistleblowing Datenschutz in Ihrem Unternehmen komplizierter?
Wir sagen eher: umfangreicher. Und unterstützen Sie dabei, die Herausforderung professionell in die tägliche Arbeit zu integrieren – ohne extra Aufwand für Sie.
Wir lassen Sie nicht allein mit der Umsetzung. Hinweisgeberschutzgesetz, kurz HinSchG, was ist das überhaupt?
Es ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie. Alle Unternehmen mit 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder mehr haben bis Dezember 2023 Zeit, dann ist ein Whistleblower-System Pflicht. Organisationen ab 250 Mitarbeitenden müssen drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes ein solches Meldesystem bereitstellen.
Um was geht es genau?
Über ein solches Meldesystem sollen – idealerweise auch anonym – Hinweise zu Verfehlungen im Unternehmen übermittelt werden können. Das Gesetz verpflichtet die Meldestelle, Hinweise zu bearbeiten und dafür zu sorgen, dass eine vertrauliche Kommunikationen mit der meldenden Person möglich ist.
Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Hinweisgebenden sind laut Gesetz verboten. Damit soll erstmals standardisiert der Schutz natürlicher Personen geregelt werden, die (im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit) über Verstöße im Unternehmen informiert sind und Hinweise dazu geben wollen.