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Umsetzung Hinweisgeberschutzgesetz –
Whistleblowing im Unternehmen

Einfach einsteigen, sicher umsetzen

Whistleblowing im Unternehmen – ab 2023 auch für Ihr Unternehmen wichtig. Wir stellen Ihnen die technische Plattform für Hinweise bereit und kümmern uns um eingehende Meldungen.

Mit uns sind Sie für den Whistleblowing-Datenschutz top vorbereitet: Wir wissen genau, welche Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes für Ihr Unternehmen relevant sind und setzen alles professionell für Sie um.

Hinweisgeberschutzgesetz: ganz entspannt mit diesen Vorteilen

SMART-PAKET

Unser günstigster Preis, um das Gesetz zu erfüllen. Wir stellen die Meldeinfrastruktur, sind Ihre Meldestelle und leiten alle eingehenden Hinweise an Sie weiter.

COMFORT-PAKET   

Zusätzlich zum SMART-PAKET bereiten wir eingehende Hinweise verarbeitungsfähig für Sie vor. Der erste Hinweis je Kalendermonat ist dabei frei.

PREMIUM-PAKET

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Kostenrisiken zu vermeiden. In unserem Premium-Paket ist die Vorbereitung aller eingehenden Meldungen bereits enthalten.

Zum Erklärvideo

Was die neue Whistleblower Richtlinie für den Datenschutz in Ihrem Unternehmen bedeutet?

Macht Whistleblowing Datenschutz in Ihrem Unternehmen komplizierter?
Wir sagen eher: umfangreicher. Und unterstützen Sie dabei, die Herausforderung professionell in die tägliche Arbeit zu integrieren – ohne extra Aufwand für Sie.


Wir lassen Sie nicht allein mit der Umsetzung. Hinweisgeberschutzgesetz, kurz HinSchG, was ist das überhaupt?

Es ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie. Alle Unternehmen mit 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder mehr haben bis Dezember 2023 Zeit, dann ist ein Whistleblower-System Pflicht. Organisationen ab 250 Mitarbeitenden müssen drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes ein solches Meldesystem bereitstellen.


Um was geht es genau?

Über ein solches Meldesystem sollen – idealerweise auch anonym – Hinweise zu Verfehlungen im Unternehmen übermittelt werden können. Das Gesetz verpflichtet die Meldestelle, Hinweise zu bearbeiten und dafür zu sorgen, dass eine vertrauliche Kommunikationen mit der meldenden Person möglich ist.

Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Hinweisgebenden sind laut Gesetz verboten. Damit soll erstmals standardisiert der Schutz natürlicher Personen geregelt werden, die (im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit) über Verstöße im Unternehmen informiert sind und Hinweise dazu geben wollen.

Ihr Risiko ohne Meldesystem:

  • Sie verstoßen gegen geltendes Recht
  • Sie können an die behördliche Stelle gemeldet werden
  • Jede potenziell Hinweis gebende Person kann sich an eine öffentliche Stelle wenden
  • Jede öffentliche Stelle kann statt der eigenen Meldestelle den Sachverhalt ebenso klären – das Gesetz sieht allerdings vor, dass interne Meldestellen vorrangig genutzt werden sollen

Unser Angebot für Sie:

  • Wir richten das Meldesystem ein & überwachen eingehende Meldungen.
  • Wir versorgen Sie mit allen Informationen, die Sie für die Kommunikation benötigen.
  • Wir übernehmen die Kommunikation der meldenden Person, klären den Sachverhalt und die termingerechte Erledigung.

Ihre Aufgaben beim Whistleblowing

Datenschutz steht ganz oben: Sie müssen sicherstellen, dass unberechtigte Personen keinen Zugriff auf die Identität der Hinweisgebenden oder den Hinweis selbst haben. Meldungen müssen in mündlicher Form (telefonisch oder andere Art der Sprachübermittlung) oder Textform ermöglicht werden.

Wünscht die hinweisgebende Person für die Meldung ein persönliches Treffen, muss die Meldestelle das innerhalb angemessener Zeit ermöglichen und eine Person zur Entgegennahme der Meldung ermächtigen. Diese Person muss über alle notwendigen Kenntnisse über das Meldeverfahren verfügen und kann neben ihrer Tätigkeit für die interne Meldestelle auch andere Aufgaben wahrnehmen, solange keine Interessenkonflikte entstehen.

Augen auf beim Datenschutz

Whistleblowing fordert: Ihr Unternehmen muss die Indentität der hinweisgebenden Person sowie aller von der Meldung betroffener Personen wirksam schützen. Außerdem sind die Datenschutzbeauftragten frühzeitig in alle mit dem Schutz personenbezogener Daten zusammenhängender Fragen einzubinden, auch im Hinblick auf die Datenschutz-Folgenabschätzung.

Unsere Empfehlung: Geben Sie den gesamten Whistleblowing-Prozess in unsere Hände. Wir kümmern uns um die professionelle Umsetzung.

Hinweisgeberschutzgesetz – Umsetzung Ihrer internen Meldestelle: Wir sind für Sie da.

Häufige Fragen

Warum kommt das Hinweisgeberschutzgesetz?

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz soll der Schutz von meldenden Personen verbessert werden. Gleichzeitig wird die EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in nationales Recht umgesetzt. Hinweisgeber tragen dazu bei, das Fehlverhalten von Personen und Organisationen aufzudecken und damit korrigierende Maßnahmen und Aktionen einzuleiten. Dies soll durch das neue Gesetz unterstützt werden.

Wann tritt das Gesetz zur Whistleblower-Richtlinie in Kraft?

Die Richtlinie ist bereits in Kraft und wird zwingend noch in diesem Jahr mit dem Hinweisgeberschutzgesetz in deutsches Recht umgesetzt (bindende EU-Vorgabe). Für Unternehmen > 250 Mitarbeitern tritt die Verpflichtung zur Einrichtung einer internen Meldestelle sofort mit Gesetzgebung ein. Für Unternehmen zwischen 50-249 Mitarbeitern gibt es eine Übergangsfrist bis zum 17.12.2023.

Für wen gilt die Gesetzesänderung?

Grundsätzlich gilt die Gesetzesänderung für alle Organisationen – Es wird beim Bundesamt für Justiz eine behördliche Meldestelle eingerichtet, bei der Meldungen abgegeben werden können. Dies betrifft auch Meldungen zu kleinen Unternehmen. Daher empfiehlt es sich auch für diese, eine eigene interne Meldestelle vorzuhalten, um Meldungen bei der externen Meldestelle zu vermeiden.

Was ist die behördliche Meldestelle?

Der Bund errichtet beim Bundesamt für Justiz eine Stelle für externe Meldungen. Diese verfolgt alle bei ihr eingehenden Meldungen. Durch eine funktionierende interne Meldestelle kann das Risiko einer Meldung bei der externen Meldestelle deutlich reduziert werden.

Wie erfolgt die Bearbeitung anonymer Hinweise?

Wir haben ein Online-Portal implementiert, das Meldungen anonym entgegennehmen kann. Die meldende Person erhält eine 16-stellige Vorgangsnummer und kann ein Passwort frei wählen. Mit diesen Zugangsdaten hat die meldende Person Zugang zu unserem Portal, so dass wir auch unter Wahrung der Anonymität kommunizieren können. Die Kommunikation in Richtung Ihres Unternehmens führen wir auf den bekannten und bewährten Kommunikationswegen durch. Damit ist sichergestellt, dass die Vertraulichkeit der Identität der meldenden Person auf jeden Fall gewahrt wird – auch wenn sich diese nicht anonym bei uns meldet.

Was muss ich tun, um das System einzusetzen?

Fast nichts – wenn Sie uns beauftragen, stimmen wir mit Ihnen die Ausgestaltung Ihres individuellen Portals ab, stellen dieses technisch bereit und bereiten für Sie ein Schreiben für die Information Ihrer Mitarbeiter vor. Sie müssen nur noch einen Link zum Online-Portal einbinden.
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Häufige Fragen

Welche Behörde prüft Datenschutz?

Ob die gesetzlichen Vorschriften von Unternehmen und Vereinen eingehalten werden, wird in der Regel von den Landesdatenschutzbehörden überwacht. Dabei ist der Hauptsitz des Unternehmens bzw. des Vereins ausschlaggebend, welche Landesdatenschutzbehörde jeweils die Aufsicht führt.

Wir haben viel Erfahrung im Umgang mit Landesdatenschutzbehörden und unterstützen Sie bei eingehenden Anfragen.

Welchen Datenschutz gibt es und was beinhaltet er?

Datenschutz kümmert sich um den Schutz personenbezogener Daten, also Daten von lebenden Menschen. Unternehmensdaten wie z. B. Konstruktionszeichnungen oder Patente sind nicht Teil der DSGVO – hier kommt die Informationssicherheit zum Tragen.

Sprechen Sie uns an: Auch dabei können wir helfen. Unsere Stärken sind alle Themen rund um Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei den Telemedien (TTDSG) sowie weitere Bereiche des IT-Rechts.

Wie muss der Datenschutzbeauftragte bestellt werden?

Normalerweise wird der Datenschutzbeauftragte mittels Bestellungsurkunde schriftlich bestellt. Die Schriftform ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie suchen zuverlässige Unterstützung? Wir sind als externer Datenschutzbeauftragter für Sie da.

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