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Datenschutz macht Sie nervös? Wir sind Ihr Datenschutzbeauftragter in Ludwigsburg.

 

Sichern Sie sich wertvolle Wettbewerbsvorteile – mit effektivem Datenschutzmanagement. DIP Datenschutz sorgt für Ihr angemessenes Datenschutz-Niveau. Verständlich, pragmatisch, transparent und ohne Ihre Unternehmensprozesse unnötig zu beeinträchtigen.

MITGLIED BEI


Ihr Datenschutzmanagement
ist bei uns in besten Händen

 

Wir unterstützen Sie bei der sicheren Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften. Worauf Sie sich verlassen können: Als Ihr Datenschutzbeauftragter in Ludwigsburg sorgen wir persönlich für Ihren Datenschutz. Regional vor Ort und bundesweit.

Wir versprechen Ihnen

  • persönliche Beratung und Begleitung in allen Datenschutzfragen, auch über die DSGVO hinaus
  • lösungsorientiertes und unternehmerisches Denken
  • optimale Kombination von Know-how und Kundenorientierung
  • souveränes Umsetzen der DSGVO ohne großen internen Aufwand
  • zielorientierte, pragmatische Lösungen
  • offene Kommunikation als Team
  • nachvollziehbare Gestaltung jedes Arbeitsschritts

 

Unser Ziel:

  • Ihr Schutz vor Risiken – basierend auf Ihren Rahmenbedingungen
  • zuverlässige Zusammenarbeit – die wir selbst leben und voraussetzen
  • bürokratischen Aufwand vermeiden – mit der richtigen Balance zwischen „muss“ und „kann“

Externer
Datenschutz
beauftragter

 

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Unsere Schwerpunkte

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Ihr Datenschutzbeauftragter in Ludwigsburg:
DIP Datenschutz stellt sich vor

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ULRICH SCHREIBER

„Unsere Mission: Wir erarbeiten pragmatische DSGVO-Lösungen für Sie und reduzieren unternehmerische Risiken in Ihrem Unternehmen.“

Ulrich Schreiber verfügt über viele Jahre Erfahrung aus der Führung operativer Bereiche. Dieses tief gehende Know-how ist für Ihr effektives Datenschutzmanagement über alle Geschäftsprozesse hinweg wertvoll.

Mehr zur Person erfahren

 Qualifikation 

  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter nach DSC-Standard
  • Dipl. Bankbetriebswirt
  • Bankkaufmann
  • Strategisches Management für Executives – St. Gallen Business School

 

Berufserfahrung

  • Leitung Revision bei BHF Bank
  • Management Wüstenrot (Prozessmanagement, Steuerungslogik, Effizienz)
  • Führung Organisation & IT bei SDK
  • Geschäftsführer Servicecenter
  • Selbstständiger Unternehmensberater
  • Geschäftsführer DIP-Datenschutz

PHILIPP NÄGELE

„Unsere Überzeugung: Datenschutz ist wichtig, kann Wettbewerbsvorteile schaffen und – richtig angepackt – sogar Spaß machen.“

Philipp Nägele bringt langjährige Führungserfahrung in der Prüfung und Beratung von Geschäftsabläufen mit. Sie profitieren von seiner methodischen Kompetenz, die in unser effektives risikoorientiertes Konzept für Ihr Datenschutzmanagement einfließt.

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Qualifikation

  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter nach DSC-Standard
  • Zertifizierter IT-Sicherheitsbeauftragter gemäß ISO 27001 und BSI-IT-Grundschutz
  • Dipl. Wi.-Ing.

 

Berufserfahrung

  • Prüfungserfahrung und – verantwortung bei KPMG (Wirtschaftsprüfung)
  • Prokurist bei KPMG (Unternehmensberatung)
  • Bereichsleiter Produktmanagement bei Wüstenrot
  • Selbständiger Unternehmensberater
  • Geschäftsführer DIP-Datenschutz

Fragen zu Datenschutz oder Informationssicherheit?

Wir rufen Sie gern zurück. Sagen Sie uns einfach Ihren Namen und Ihre Telefonnummer.

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@dip-datenschutz.com widerrufen.

Häufige Fragen

Wann muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden (nach DSGVO)?

Alle Unternehmen, bei denen mindestens 20 Personen regelmäßig personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten (z. B. durch eine Unternehmens-E-Mail-Adresse), müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen. In vielen Fällen ist eine Bestellpflicht auch bei geringerer Personenzahl gesetzlich geboten – dies ist abhängig vom Geschäftsmodell und den verarbeiteten Daten.

Wer darf zum Datenschutzbeauftragten bestellt werden?

Ein Datenschutzbeauftragter muss über eine geeignete berufliche Qualifikation sowie entsprechendes Fachwissen verfügen. Der Datenschutzbeauftragte darf neben seiner Funktion als Datenschutzbeauftragter vor Ort keine weitere Stelle im Unternehmen besetzen, mit der es ggf. zu Interessenkonflikten kommen kann. Dazu gehören insbesondere die Geschäftsleitung sowie deren Assistenz, IT-verantwortliche Stellen sowie die Personalleitung.

Was zählt zu den Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten?

Der Datenschutzbeauftragte wirkt auf die Einhaltung der Datenschutzgesetze hin und berät das Unternehmen zu allen Themen im Bereich Datenschutz. Er ist zudem erster Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörde in allen Fragen zum Datenschutz.

Was spricht für einen externen Datenschutzbeauftragten?

Gerade bei kleineren und mittleren Unternehmen bedeutet eine eigene Stelle für den Datenschutzbeauftragten einen hohen finanziellen und personellen Aufwand. Wer diese Aufgabe zusätzlich zu einer bestehenden Funktion übernimmt, muss viel Arbeitszeit investieren, sich konstant informieren und konsequent fortbilden.
Der DIP-Tipp: Bestellen Sie besser einen externen Datenschutzbeauftragten.

Wichtig zu wissen: Interne Datenschutzbeauftragte haben einen erweiterten Kündigungsschutz. Außerdem haften Sie für Fehler des internen Datenschutzbeauftragten selbst (im Gegensatz zum externen Datenschutzbeauftragten).

DIP Datenschutz ist 100 Prozent professionell. Und wenn irgendwann mal was schief geht? Sind wir entsprechend versichert.

Ein Auszug unserer Referenzen

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