Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz wird die EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Es soll sichergestellt werden, dass hinweisgebenden Personen im Rahmen der Vorgaben dieses Gesetzes keine Benachteiligungen drohen. Die Umsetzung des Gesetzes erfolgt wegen EU-Recht zwingend noch in diesem Jahr.
Wer wird vom Schutz des Gesetzes umfasst?
• Hinweisgebende Person (Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Dienstleister etc.)
• Personen, welche die hinweisgebende Person unterstützen
• Personen, die Gegenstand einer Meldung bzw. die von einer Meldung betroffen werden
Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes wird eine behördliche Meldestelle eingerichtet, bei der Hinweise abgegeben werden können. Dazu kommt für größere Unternehmen eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung eines eigenen Hinweisgeberverfahrens (sogenannte „interne Meldestelle“):
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Nähere Informationen zu unserem Angebot finden Sie hier: Hinweisgeberschutzgesetz
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Zum Jahresende wurde über die zum 31.12.2022 auslaufende Förderung für Unternehmensberatung der BAFA entschieden. Die erfreuliche Nachricht: Die BAFA-Förderung wurde nicht nur verlängert, sondern auch noch verbessert. Dies betrifft auch die Beratung zum Datenschutz durch einen bei der BAFA registrierten externen Datenschutzbeauftragten.
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Das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) hat kürzlich seinen Lagebericht 2022 veröffentlicht. Cyber-Angriffe auf Unternehmen, staatliche sowie öffentliche Institutionen und Privatpersonen nehmen – hauptsächlich bedingt durch den Krieg in der Ukraine – signifikant zu. Die Situation ist derzeit so kritisch wie noch nie. Die Cyber-Angriffe führen nicht nur zu Einzelausfällen von Unternehmen, sondern auch zu Beeinträchtigungen ganzer IT-Lieferketten.
Wir beobachten derzeit vermehrt Abmahn-Versuche mit Verweis auf ein Urteil des Landgerichts München. Das hat in einem Einzelfall einen Anspruch auf immateriellen Schadenersatz in Höhe von 100 EUR festgestellt. Ein Unternehmen hatte Google-Fonts dynamisch eingebunden und dadurch die IP-Adresse des Nutzers in die USA übermittelt.
Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung!
Beste Grüße
Ihr Team für den Datenschutz
Das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) wurde zum 1. Dezember 2021 eingeführt, um den Schutz der Privatsphäre zu regeln und zugleich der Umsetzung der ePrivacy-Richtlinie zu dienen.
Das TTDSG geht das große Thema des Einwilligungsmanagements an und definiert künftige Anforderungen an „Anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung, Endnutzereinstellungen“ und beschreibt Personal Information Management Services, kurz: PIMS. (Mittels PIMS haben Nutzer die Möglichkeit, ihre personenbezogenen Daten in sicheren, lokalen oder Online-Speichersystemen zu verwalten und sie zu teilen, wann und mit wem sie es wünschen)
Das Einwilligungsmanagement soll Nutzenden mehr Kontrolle darüber geben, welche personenbezogenen Daten erhoben werden bzw. wie der Zugriff auf die Informationen erfolgt.
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Ihr Team für den Datenschutz